Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss und Zahlung
Mit Anmeldung/Buchung/Bestellung über das Buchungsformular auf der BEZ UG haftungsbeschränkt (im folgenden BEZ UG abgekürzt) wird der Vertragsabschluss der BEZ UG verbindlich und unwiderruflich angeboten. Die Anmeldung ist ab Eingang bei der BEZ UG verbindlich, auch, wenn aus technischen Gründen die Autoresponse-E-Mail bei der Anmeldung nicht übermittelt wird. Mit dem Buchungsprozess werden die AGB akzeptiert. Die Entrichtung der Gebühr erfolgt per Sepa-Lastschrifteinzug oder alternativ als Überweisung auf das Konto der BEZ UG. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der verbindlichen Anmeldung, sich nach 5 Werktagen zu melden, sofern er keine Buchungsbestätigung per E-Mail innerhalb dieser Frist erhalten hat. Die kann in vereinzelten Fällen technische Hintergründe haben, z. B. wenn eine Bestätigung im Spamfilter des Teilnehmers landet. In diesem Fall versendet die BEZ UG die Bestätigung erneut auf eine vom Teilnehmer anzugebende alternative E-Mailadresse oder auf dem Postweg. Nach Eingang der Zahlung erhält der Teilnehmer eine weitere E-Mail, in der der Zahlungseingang bestätigt wird. Sofern keine E-Mail-Adresse zur Verfügung steht, werden die Buchungs- und Zahlungsbestätigung per Post an den Teilnehmer versandt. Die Zahlungsfrist beträgt, wenn nicht schriftlich anders vereinbart (z.B. bei Gruppenbuchungen), 10 Tage. Bei Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist behält sich die BEZ UG vor den Teilnehmer via Zahlungserinnerung anzumahnen. Eine Nichtzahlung und das nicht Erscheinen zu der jeweiligen Veranstaltung ändert nichts an der Zahlungspflicht. Das Training/die Veranstaltung/die Bestellung wird verbindlich gebucht. Bei Buchung mit einem Frühbucherrabatt ist die Zahlungsfrist einzuhalten, andernfalls wird der zum Zeitpunkt der Bezahlung gültige Trainingspreis zugrunde gelegt. Wenn z. B. Anfang Dezember zu Frühbucherkonditionen gebucht, aber erst im Mitte Januar bezahlt wird, gilt der im Januar gültige Preis. Wird ein Training/eine Veranstaltung nicht fristgerecht bezahlt, behält sich die BEZ UG vor den (Start-)Platz gegen eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 25 Euro zu stornieren und anderweitig zu vergeben, z.B. wenn eine Warteliste existiert. Der Teilnehmer wird dann entsprechend informiert. Bestellte Ware wird erst nach Zahlungseingang verschickt. Bei Lastschrifteinzug erfolgt die Einverständniserklärung auf der Buchungsmaske. Der Einzug erfolgt i. d. R. ca. binnen 14-28 Tagen. Im Falle einer Rücklastschrift werden 10 Euro Bearbeitungsgebühr zzgl. Bankgebühren fällig. Der Kunde erhält eine aktualisierte Rechnung/Zahlungsaufforderung. Sollte der Betrag dann nicht binnen 14 Tagen ab Datum der Rücklastschrift überwiesen werden, so wird eine weitere Bearbeitungsgebühr i. H. v. 25 Euro fällig. Sollte eine Rücklastschrift nach einer absolvierten Teilnahme erfolgen, so gelten dieselben Rahmenbedingungen. Bei Nichtzahlung, ob Selbstüberweisung oder Lastschrift, behält sich der Veranstalter vor, die Forderung in juristische Hände zu geben - der Teilnehmer erklärt sich mit der Buchung einverstanden, die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
2. Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen, wie z. B. Trainings, Seminaren, Reisen oder Touren, der BEZ UG erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer erklärt vor der Teilnahme schriftlich seinen Haftungsausschluss und verzichtet auf Ansprüche, auch wenn ein gesetzlicher Anspruch (z. B. durch § 823 BGB) bestehen sollte. Weder gegen den Veranstalter, das Hotel, den Strecken-/ Flächenbetreiber, noch gegen Teilnehmer oder dritte involvierte Personen, sind Ansprüche geltend zu machen, wenn ein Haftungsausschluss erklärt wurde. Für selbst verschuldete Schäden gegenüber Instruktoren haftet der Teilnehmer (z. B. Teilnehmer verschuldet einen Unfall mit einem Instruktor durch Verbremsen und anschließendem Auf-/Umfahren oder Beschädigung der Strecke). Er versichert, dass er die hier hinterlegten Teilnahme- und Haftungsbedingungen, sowie die Verhaltensregeln, gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Bei der Buchung, spätestens vor Trainings-/ Veranstaltungsbeginn, hat der Teilnehmer den Haftungsausschluss nochmals durch seine Unterschrift zu bestätigen, sofern nicht bei der Anmeldung unterscheiben übermittelt, anderenfalls wird er von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Falle nicht. Sofern Reiseleistungen angeboten werden, ist die vertragliche Haftung als Reiseveranstalter gemäß § 651 h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Körperschäden. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet BEZ UG auch bei Teilnahme eigener Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht für das Verschulden des die Fremdleistungen erbringenden Veranstalters. Der Ausfall von Fahrzeit(en) wird nicht ersetzt. Ausfälle von Fahrzeiten können z. B. durch Sturz eines Teilnehmers, Einsatz eines RTW, Reinigung der Strecke, Regen/Witterungsbedingungen, behördliche Unterbrechung, etc. entstehen.
3. Teilnahmebedingungen
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich bei einem Training/einer Veranstaltung der BEZ UG um eine Veranstaltung nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB handelt, es besteht kein Widerrufsrecht. Motorradfahren ist ein gefahrgeneigtes Tun, die Teilnahme erfordert daher ein Höchstmaß an gegenseitiger Rücksichtnahme und eigenverantwortlichem Handeln zum Schutz vor eigenen und fremden Personen. Das Verhalten darf keine dritte Person auf und neben der Strecke gefährden, z. B. durch riskante Überholmanöver. Jeder Teilnehmer fährt eigenverantwortlich und ausschließlich in seinem Wohlfühlbereich. Jeder Teilnehmer muss auf dem Haftungsausschluss eine Kontaktperson für Notfälle angeben. Bei einer im Rahmen des Trainings/der Veranstaltung/der Reise notwendigen medizinischen Behandlung aufgrund eines Sturzes, einer festgestellten Verletzung oder anderen die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Gegebenheiten entbindet der Teilnehmer die behandelnden Ärzte gegenüber dem Veranstalter von der ärztlichen Schweigepflicht. Die Teilnahme ist ausschließlich mit vollständiger Motorradsicherheitskleidung möglich. Jeder Teilnehmer hat Motorradsicherheitskleidung zu tragen. Es gilt bei den Pitbike-Trainings outdoor, den TrackDays L und XL sowie bei den Gruppen freies Fahren der TrackDays M (A, B, C) eine Lederpflicht (Einteiler oder Zweiteiler mit Verbindungsreißverschluss). Bei Kurventrainings, Fahrsicherheitstrainings, TrackDays M Gruppe mit Instruktor (E/D) darf auch mit Textilkleidung gefahren werden, sofern Protektoren und ein Verbindungsreißverschluss vorhanden sind. Integral-Helm (keine Klapphelme bei den TrackDays L und XL), Handschuhe über Handknöchel, Stiefel (mindestens über den Fußknöchel). Ein Rückenprotektor (integriert oder gesondert getragen) ist Pflicht. Ein Brustprotektor wird empfohlen. Ohne diese Motorradsicherheitskleidung ist keine Teilnahme am Training möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Es dürfen keine Kapuzenpullis über der Kombi getragen werden. Wenn du einen Kapuzenpulli unter der Kombi trägst, dann muss die Kapuze unter der Kombi sein. Es darf keine Möglichkeit bestehen, im Falle eines Sturzes an der Kapuze hängen zu bleiben. Bei der Verwendung von Knieschleifern ist darauf zu achten, dass nur Kunststoff oder Holz verwendet wird. Funkenschleifer mit Magnesium- oder Stahlstäben sind verboten. Ebenso verboten sind Helmkameras. Kameras am Motorrad sind erlaubt und mit Sicherungsdraht zu sichern, so dass sie sich nicht vom Motorrad lösen oder abfallen können. Brustgurte für Kameras sind bei Pitbike- und Kurventrainings erlaubt und ebenfalls mit Sicherungsdraht zu sichern. Für die Teilnehmer gilt absolutes Fahrverbot, sofern sie vor und/oder während des Trainings/der Veranstaltung Alkohol, Drogen oder die Fahrsicherheit mindernde Medikamente zu sich nehmen. Besonderheit bei dem Fahren mit Leih-Pitbikes: Wer mit einem Leih-Pitbike stürzt, anprallt, wegrutscht oder das Pitbike beschädigt, zahlt in unsere Sturzkasse. Wenn nicht anders vereinbart beträgt die Gebühr je Sturz Indoor 2, Outdoor 20 Euro je Sturz. Bei einem großen Schaden oder Totalschaden ist der entstandene Schaden zu ersetzen (maximal 2.450,00 Euro). Sollte ein Teilnehmer das Pitbike nicht sachgemäß handhaben, vorsätzlich Unfälle provozieren oder anderweitig wiederholt "negativ" auf der Strecke auffallen, so behalten wir uns vor, das Training für den Teilnehmer vorzeitig zu beenden und die Reparaturkosten in Rechnung zu stellen. Eine (anteilige) Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nicht. Auf die Haftungs- und Verhaltensbedingungen wird ausdrücklich verwiesen. Die Selbstbeteiligung bei Stürzen/Schäden an den anderen Leihmotorrädern/-fahrzeugen (nicht Pitbikes), wird explizit im Leihvertrag festgehalten. Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen für die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining/bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein, gültigen TÜV haben und der STVZO entsprechen. Verschleißteile, wie z. B. Reifen, Bremsbeläge, Ketten, etc. haben genügend Reserven aufzuweisen. Bei Kurven-/Renntrainings müssen die Fahrzeuge in einem technisch einwandfreien Zustand, nicht aber zwingend gemäß der STVZO oder zugelassen sein. Es obliegt dem Teilnehmer sein Fahrzeug für eventuelle Ansprüche mit einer KFZ-Haftpflicht zu versichern. Ohne Versicherung kommt der Fahrer für eventuelle Ansprüche auf. Sollte ein Teilnehmer keinen Motorradführerschein besitzen, so ist unaufgefordert die Befähigung nachzuweisen, dass er ein Motorrad fahren kann. Für Schäden bei Verstoß gegen die Auflagen und für deren Folgen haftet der Teilnehmer. Beim Betanken (in der Box) etc. ist größte Sorgfalt geboten. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, Teilnehmer bei Nichtbeachtung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren bei einem Verstoß besteht nicht. Des Weiteren ist die Haus-/Bahnordnung des jeweiligen Platz-/Streckenbetreibers maßgebend und Folge zu leisten. Eventuelle Ansprüche bei Beschädigungen an der Strecke (Asphalt, Leitplanken, etc.) sind direkt dem Streckenbetreiber gengenüber zu entrichten.
4. Änderungen und Absagen durch den Veranstalter
Die BEZ UG kann aus begründetem Anlass Programmänderungen vornehmen. Wird ein/e Veranstaltung/Training abgesagt und es gibt keinen Ersatz- oder Alternativtermin (auch nicht auf einer vergleichbaren Strecke), so wird die Teilnahmegebühr erstattet (z. B. bei Nicht-Erreichung der Mindestteilnehmerzahl ohne Ersatztermin). Es erfolgt keine Erstattung aufgrund von „Schlecht-Wetter“ (z. B. Schnee/Eis/Regen), dies kann der Veranstalter nicht beeinflussen. Muss eine Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (dazu zählt auch Corona und alle zugehörigen Restriktionen und Auflagen) oder anderen nicht vom Veranstalter verschuldeten Gründen abgesagt werden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung. Bei Regen finden die Trainings grundsätzlich statt. In Ausnahmefällen können Fahrsicherheitstrainings wegen Regen verschoben (sehr selten). Gebucht wird ein Trainings/Veranstaltungsticket für eine Trainingsart z.B. ein Kurventraining kleine Strecke, Mittelstrecke, große Strecke, etc.. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung an dem geplanten Ort. Der Veranstalter ist berechtigt den Trainings/Veranstaltungsort zu verlegen. Ein/e Training/Veranstaltung kann grundsätzlich bis 48 Stunden vor Beginn abgesagt oder verschoben werden. Kurzfristigere Absagen oder Änderungen sind zulässig, wenn begründete Umstände, höhere Gewalt oder extreme Wettersituationen eintreten, die nicht von dem Veranstalter zu vertreten sind. Sofern begründete Umstände vorliegen, werden diese auf Nachfrage mitgeteilt. Ein/e Training/Veranstaltung kann abgesagt oder verschoben werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Strecken- oder Platzbetreiber zurücktritt. Die Rechte des Teilnehmers nach Ziffer 5 bleiben hiervon unberührt. Der Veranstalter kann den Ablaufplan/Veranstaltungsort ändern, ein/e Training/Veranstaltung verschieben und einen neuen Termin festlegen. Ebenso steht dem Veranstalter die Auswahl/Änderung der Trainer frei. Jede Art von Erstattungen erfolgen grundsätzlich nur auf das Kundenkonto, z. B. wenn der Teilnehmer storniert, Änderungen vornimmt oder der Veranstalter das Training/die Veranstaltung verschiebt. Ausschließlich bei Terminausfall ohne Alternativen (nicht bei Verschiebungen, Verlegung des Ortes, Umbuchungen, Stornierungen, etc.) erfolgt auf Wunsch die Rückerstattung alternativ zum Kundenkonto auf das Bankkonto. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bei einer Absage/Terminverschiebung (z. B. Stornierungskosten für Übernachtungen, Leihfahrzeuge, etc.) sind ausgeschlossen.
5. Rücktritt/Stornierung/Kündigung durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung kündigen/zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb der Geschäftszeiten möglich ist. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung. Tritt der Teilnehmer bei einer Tour (nicht Training) vom Reisevertrag zurück, kann die BEZ UG pro angemeldetem Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder gemäß § 651 i BGB pauschaliert verlangen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit der BEZ UG einen evtl. geringeren Schaden nachzuweisen. Tritt der Teilnehmer von einem Training/einer Veranstaltung zurück, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung. Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Erstattung nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Eventuelle Erstattungen, z. B. aus Kulanz, erfolgen ausschließlich in Form eines Gutscheins und erst nach Ablauf der gebuchten Veranstaltung, bzw. des gebuchten Trainings (in Ausnahmefällen auf Anfrage auch früher). Dieser Gutschein wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und ist zwei Jahre lang gültig, wenn nicht anders angegeben. Bei jeder Änderung einer Buchung, z. B. Umbuchung auf einen anderen Termin (sofern möglich) auf Wunsch des Teilnehmers, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro an. Gilt nicht für Upgrades. Erstattungen erfolgen grundsätzlich nur auf das Kundenkonto, z. B. wenn der Teilnehmer storniert oder Änderungen vornimmt. Da eine Erstattung bei einer Kündigung/Stornierung/Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen ist, bieten wir aus Kulanz folgende Rücktrittsbedingungen: Bei Kündigung/Stornierung des Teilnehmers … … bis 24 Stunden nach Buchung werden keinen Gebühren fällig, ausgenommen Versicherungsleistungen (z. B. Tagesunfall-, Rücktrittschutz, Auslandreisekrankenversicherung). … bis 90 Tage vor einer Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Prozent, mindestens jedoch 25,00 Euro einbehalten.* … zwischen 89 und 50 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr 35 Prozent der jeweiligen Teilnehmergebühr.* … zwischen 49 und 22 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 Prozent der jeweiligen Teilnehmergebühr.* … weniger 21 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr 100 Prozent der jeweiligen Teilnehmergebühr.* Bei Umbuchung des Teilnehmers auf ein/e andere/s Training/Veranstaltung (sofern möglich)… … bis 24 Stunden nach Buchung werden keinen Gebühren fällig, ausgenommen Versicherungsleistungen. … bis 90 Tage vor einer Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr 25,00 Euro.* … zwischen 89 und 50 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr 50,00 Euro.* … zwischen 49 und 22 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr 75,00 Euro.* … weniger 21 Tage vor der Veranstaltung ist eine Umbuchung nicht möglich. *Versicherungsleistungen sind immer in voller Höhe zu entrichten, auch im Falle einer Umbuchung oder Kündigung/Stornierung, da sie bei Buchung direkt an den Versicherer übermittelt werden und eine Kündigung nicht möglich ist. Versicherungsleistungen sind darüber hinaus nicht übertragbar! Bei vielen Trainings/Veranstaltungen ist es möglich eine Ticketrücktrittversicherung, gegen einen Aufpreis, abzuschließen. Die AVB sind bei der Buchung des jeweiligen Trainings/der Veranstaltung auf der Buchungsseite angegeben. Gleiches gilt für die Tagesunfall- und Reiserücktrittkostenversicherung. Falls ein Teilnehmer an einer Veranstaltung aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen kann, so ist eine Übertragung der Buchung an eine vom Teilnehmer benannte Person möglich, die Bearbeitungsgebühr beträgt 25,00 Euro. Dieser Ersatzteilnehmer muss schriftlich vom genannten Teilnehmer binnen 10 Tagen nach der ausgesprochenen Kündigung/Stornierung/Umbuchung angezeigt werden. Bei einem Vorlauf weniger 10 Tage vor dem Training/der Veranstaltung muss die Anzeige bis spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn angezeigt werden. Der Ersatzteilnehmer muss ebenfalls die Teilnahmebedingungen erfüllen. Umbuchungen weniger 48 Stunden ist grundsätzlich ausgeschlossen, Ausnahmen sind nur nach Absprache möglich. Versicherungsleistungen sind nicht übertragbar. Die BEZ UG kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Anforderungen nicht genügt, bereits negativ aufgefallen ist, er die Akzeptanz dieser AGB, insbesondere der Haftungs- und Verhaltensregeln nicht schriftlich erklärt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Nimmt der Teilnehmer bei einer Tour oder einer Reise (gilt nicht bei Trainings) Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht der BEZ UG eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erstgebuchten Leistung zu, behält die BEZ UG den Anspruch auf den Reisepreis. Die BEZ UG schreibt dem Teilnehmer jedoch ersparte Aufwendungen gut, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich erstattet worden sind. Erstattungen erfolgen nach der gebuchten Veranstaltung und ausschließlich in Form eines Gutscheins. Dieser wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und ist zwei Jahre lang gültig. Auf Wunsch kann ein Gutschein, z. B. zum Weiterverkauf oder Verschenken, in digitaler oder postalischer Form angefordert werden. Auf alle o. g. Kulanzregelungen besteht kein rechtlicher Anspruch. Änderungen/Abweichungen aus besonderem Grund bleiben vorbehalten.
6. Fahrzeuge
Die Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung genutzten Fahrzeuges sein, sofern es sich nicht um ein von der BEZ UG zur Verfügung gestelltes Leihfahrzeug handelt. Sollte der Teilnehmer nicht der Eigentümer sein, so ist unaufgefordert - spätestens beim Check-in am Veranstaltungstag - eine Freigabe des Eigentümers vorzulegen. Andernfalls übernimmt der Teilnehmer die Erfüllung eventuell anstehender Ansprüche des Fahrzeugeigentümers durch die Anmeldung bei der Veranstaltung und stellt die BEZ UG von jeglichen Ansprüchen frei (s.o. Nr. 2 Haftungsausschluss). Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein (s.o. Nr. 3), ansonsten erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Teilnehmergebühr. Wir empfehlen eine Fahrzeughaftpflicht- oder Rennstreckenhaftpflichtversicherung, dadurch werden z.B. verursachte Schäden an der Strecke und die damit verbundenen Ansprüche des Streckenbetreibers abgedeckt. Bei den Trainings/Veranstaltungen sind die jeweils gültigen Lärmbeschränkungen einzuhalten, ansonsten erfolgt der Ausschluss. Die BEZ UG klebt aus Sicherheitsgründen die Spiegel und den Geschwindigkeitsanzeiger der Teilnehmerfahrzeuge mit einem geeigneten Klebeband bei einigen Veranstaltungen, wie z. B. Kurventrainings, Mittelstreckentrainings (instruiert) ab. Für etwaige Schäden, die daraus entstehen, haftet die BEZ UG nicht. Die BEZ UG empfiehlt daher den Teilnehmern, das Abkleben selbst vorzunehmen.
7. Veranstaltung/Training
Während der Veranstaltungen/Trainings sind Tiere (sofern nicht explizit untersagt) auf der Anlage ausschließlich an der Leine geduldet. Sie dürfen nicht in die Boxen, die Boxengasse oder auf die Strecke. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Boxen betreten und unter Aufsicht in die Boxengasse. Kinder, Angehörige, bzw. generell dritte Personen, dürfen die Strecke weder betreten noch befahren. Teilnehmer oder dritte Personen, die gegen diese Auflagen verstoßen, können von der Veranstaltung verwiesen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesen Fällen nicht erstattet. Die Teilnahme an den jeweiligen Fahrerbesprechungen sowie den Besprechungen innerhalb der Gruppen ist für jeden Teilnehmer Pflicht. Alle Veranstaltungen/Trainings dienen zur Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung und damit der Sicherheit. Keine/s der Trainings/Veranstaltungen einschließlich der Bestandteile mit Rennfahrzeugen, dient der Erzielung der Höchstgeschwindigkeit noch findet ein sportlicher Wettbewerb statt. Die Strecke darf vom Teilnehmer bei geführtem Training nur gemeinsam mit dem Instruktor befahren werden, bei freiem Fahren nur im jeweiligen Turn analog Zeitplan. Die Strecke ist eine Einbahnstraße, falsches Befahren, umdrehen oder anhalten ist untersagt. Bei technischem Defekt ist die Strecke sofort zu verlassen und das Fahrzeug in den dafür vorgesehenen Auslaufzonen abzustellen. Das Gelände ist dabei in der Regel exklusiv vom Veranstalter gemietet, jeder Verkauf von Reifen oder sonstigem Zubehör ist verboten, ebenso das Angebot von Dienstleistungen. Bei Zuwiderhandlung kann ein Ausschluss von der Veranstaltung ohne Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgen. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zu einer sofortigen Strafgebühr in Höhe von 1.000,00 EUR und vorbehaltlich gleichzeitigem Ausschluss von der Veranstaltung.
8. Rechte
Die BEZ UG hat das Recht, während der Veranstaltungen und Touren hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Teilnehmer tritt alle Bildrechte an vom Veranstalter gemachte Fotos/Videos ab. Fotos/Videos die der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung macht, dürfen nur für private Zwecke genutzt werden, eine (ge-)werbliche Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Dies gilt auch für Social Media. Sobald der Teilnehmer, oder eine dritte Person in seinem Auftrag, Bild- oder Videoaufnahmen erstellt, ist eine Fotovereinbarung zu unterzeichnen; erhältlich beim Check-In.
9. Sonstiges
Anfallender Sondermüll (z. B. Reifen, Öle, defekte Verkleidungsteile, etc.) ist bei Veranstaltungen nach deren Ende vom Teilnehmer mitzunehmen. Bei Verstoß werden je Stück 50,00 Euro Entsorgungskosten fällig. Sonstiger Müll ist an der Rennstrecke in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu verbringen, je nach Strecke kostenpflichtig. An einigen Strecken sind spezielle Müllsäcke für die Entsorgung beim Streckenbetreiber zu erwerben oder der Müll ist mitzunehmen. Für den Umgang mit Kraftstoffen gelten die speziellen gesetzlichen Bestimmungen (Transport, Lagern, Befüllen usw.) Der Teilnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt. Die Mehrfachnutzung eines Fahrzeuges durch Einsatz in verschiedenen Gruppen ist nach Absprache mit der BEZ UG gestattet. Jeder Teilnehmer wird hiermit für Veranstaltungen von der BEZ UG verpflichtet, sich selbständig mit der jeweiligen Hausordnung der Rennstrecke vertraut zu machen. Gutscheine/Gutschriften/Guthaben sind auf zwei Jahre befristet, sofern nicht anders angegeben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Gutscheine sind nicht übertragbar, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Feedbackgutscheine sind zwei Jahre lang gültig. Aktionsgutscheine und Rabattaktionen werden immer auf den Normalpreis angerechnet und sind nicht mit anderen Gutscheinen/Aktionen kombinierbar, hier gelten i. d. R. deutlich kürzere Fristen für die Einlösung. Grundsätzlich sind personalisierte Gutscheine nicht übertragbar, Ausnahmen sind auf Anfrage aus Kulanz vereinzelt möglich.
10. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht bei Reisen/Touren
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Wird eine Reiseleistung nicht oder nur unvollständig erbracht, kann innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangt werden. Die Beanstandungen müssen unverzüglich der zuständigen Kurs-, bzw. Reiseleitung angezeigt werden. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist und nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. BEZ UG kann auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Kann die Kursleitung keine Abhilfe leisten, müssen die Beanstandungen unverzüglich möglichst schriftlich (Telegramm, E-Mail) mitgeteilt werden. BEZ UG kann werktags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter der auf der Bestätigung genannten Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Postanschrift erreicht werden. Auf Verlangen hat die zuständige Reise- bzw. Kursleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat die Kursleitung nicht. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangt werden (Minderung), sofern der Teilnehmer es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BEZ UG innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen - im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen möglichst schriftlich. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, auch für BEZ UG erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von BEZ UG verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch das besondere Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Der Teilnehmer schuldet den Teil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt, sofern diese Leistungen von Interesse waren. Unbeschadet der Minderung oder Kündigung kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den BEZ UG nicht zu vertreten hat. Jegliche Ansprüche maximieren sich auf den Reisepreis.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung muss innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei BEZ UG geltend gemacht werden. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die vertraglichen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat man solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem BEZ UG die Ansprüche zurückgewiesen hat.
12. Pass- und Gesundheitsbestimmungen
Die BEZ UG wird über Bestimmungen von Pass- und Gesundheitsvorschriften unterrichten. Reisenden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften wird BEZ UG vor Antritt der Reise informieren. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, es sei denn, BEZ UG hätte Sie schuldhaft falsch oder nicht informiert. Sollten Einreisebestimmungen einzelner Länder nicht eingehalten werden, und der Teilnehmer deshalb an der Reise verhindert, kann BEZ UG vom Teilnehmer die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen.
13. Versicherungen
Eine Unfall-/Ticket-/Reiserücktrittskosten-Versicherung sind im Preis nicht eingeschlossen. BEZ UG empfiehlt dringend, eine solche Versicherung abzuschließen und bietet diese auch auf Nachfrage an, i. d. R. bereits bei der Anmeldung. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die BEZ UG, bzw. bei der Reiserücktrittversicherung die zuständige Versicherungsgesellschaft, unverzüglich zu benachrichtigen. Reiseveranstalter und Buchungsstellen sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Ebenso ist eine Versicherung der Teilnehmer oder Fahrzeuge nicht Bestandteil der Kursgebühr oder des Reisepreises.
14. Erklärung
Durch die Anerkennung auf der Webseite bestätigt der Teilnehmer, diese Vertragsbedingungen einschließlich seiner Anlagen zur Kenntnis genommen und anerkannt zu haben. Mit Eingang der Bestätigung der Anmeldung bei den Teilnehmern werden jene gegenüber den Beteiligten wirksam.
15. Daten
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung und Verwaltung verarbeitet und genutzt, sie werden nur an externe Dienstleister/ Vertragspartner weitergebeben, sofern dies für eine Abwicklung/ Bearbeitung erforderlich ist (z. B. Hotel, externe Veranstalter). Die externen Dienstleister/ Vertragspartner sind datenschutzkonform verpflichtet. Eine Übermittlung der bereitgestellten personenbezogenen Daten an andere Dritte findet nicht statt. Gemäß Art. 15 DSGVO steht ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu. Die Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus für die Dauer von 10 Jahren zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht bzw. vernichtet.
16. Veranstalter ist die BEZ UG, Stettiner Str. 18, 30890 Barsinghausen. Die Veranstaltungen werden ggf. mit einem Kooperationspartner durchgeführt. Der Teilnehmer stimmt zu, dass in einem solchen Fall der Veranstalter berechtigt ist, die in dem Zuge notwendigen Buchungsdaten des Teilnehmers an den Kooperationspartner weiterzugeben. Des Weiteren stimmt der Teilnehmer zu, dass ggf. die Rechnungsstellung und das Inkasso von dem Kooperationspartner durchgeführt wird.
17. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, sofern der Teilnehmer Vollkaufmann ist und die Leistungen für seinen Geschäftsbetrieb erbracht werden, bzw. der Ort der Veranstaltung für die Leistungserbringung. Ist oder wird eine der obigen Bestimmungen unwirksam, berührt das die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Beteiligten werden die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche ersetzen, die zulässig sind und dem gewollten möglichst nahekommen.
Barsinghausen, 01.08.2024
BEZ UG – Stettiner Str. 18, 30890 Barsinghausen